Wie Immobilien- und Energieunternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelungen einen möglichst langfristigen Effekt erzielen

Nachdem der Bundesrat offiziell dem Beschluss zur Änderung der Heizkostenverordnung (HKVO) zugestimmt hat, liegt die flächendeckende Verbreitung von Smart Metering in greifbarer Nähe. Seine Zustimmung knüpft der Bundesrat einzig an die Bedingung, eine erste Evaluierung nach drei Jahren durchzuführen, um frühzeitig eventuelle Mehrkosten für Mieter*innen aufzudecken. 

Reagierten viele betroffene Akteure der Branche zunächst mit Bedenken, zeigt eine intensive Auseinandersetzung mit der neuen Verordnung, dass die Einführung von Smart Metering viele Chancen mit sich bringt. Auch wenn die Prozessumstellung zu Beginn eine zeitliche und finanzielle Investition darstellt, resultieren daraus in den kommenden Jahren viele positive Aspekte. Welchen Mehrwert die neue HKVO für die einzelnen Akteure bieten kann, zeigen wir am Beispiel von Wohnungsunternehmen, Energieunternehmen, Messdiensten und Mieter*innen.


WOHNUNGSUNTERNEHMEN profitieren vor allem von der höheren Frequenz der erhobenen Verbrauchsdaten. Mit Inkrafttreten der novellierten HKVO werden monatlich pro Wohneinheit Verbrauchsinformationen erhoben und diese in Relation zum individuellen, vorherigen und auch dem durchschnittlichen Verbrauch im Wohnhaus gesetzt. Dadurch gewinnen nicht nur Mieter*innen maximale Transparenz über ihr Heizverhalten, sondern auch die Wohnungsunternehmen, die sich diese neuen Erkenntnisse anschließend zu Nutze machen können. So können sie verschiedene Anreize zu weiteren Einsparungen einsetzen, bspw. in Form von Gutscheinen oder auch anderen, nicht monetären Anreizen, die durch Kooperationen ermöglicht werden. Dass von sinkenden Verbräuchen der Mieter*innen letztlich auch die Wohnungsunternehmen profitieren wird im Hinblick auf die Entwicklung des CO2-Preises deutlich. Auch wenn dieser im Moment noch alleinig von den Verbrauchern getragen wird, wird die Kostenbeteiligung des Vermieters womöglich schon bald folgen. Denn CO2-Neutralität funktioniert nur, wenn Mieter*innnen und Wohnungsunternehmen Hand in Hand agieren; davon sind wir bei KUGU fest überzeugt. Mehr Informationen zum Thema CO2-Preis gibt es in unserem Blogartikel: „Mieter oder Vermieter oder Beide - Wer zahlt zukünftig den CO2-Preis?“ 


ENERGIEUNTERNEHMEN erhalten durch die novellierte HKVO die Möglichkeit, in den Markt der Messdienstleister einzutreten. Die Umrüstung auf fernablesbare Zähler kann als Ausgangspunkt genommen werden, sich unabhängig vom Messdienstleister zu machen und das eigene Produktportfolio, um das Geschäftsfeld Submetering zu erweitern. Auch die neue technische Bestimmung zur Datensicherheit durch Smart Meter Gateways und der Interoperabilität der Messtechnik zeigt sich vorteilhaft für Energieunternehmen, die dieser Verpflichtung besser und schneller als andere Akteure nachkommen können. Wie Submetering in der Praxis bereits erfolgreich von einem Energieunternehmen betrieben wird, ist im Blogbeitrag über KUGUs Partner e.distherm nachzulesen: „Mit Submetering vom Energieunternehmen zum innovativen Messdienstleister“.

  

MESSDIENSTLEISTER gewinnen durch die neue HKV an zeitlichen und personellen Ressourcen. Da Verbräuche ausschließlich digital aus der Ferne abgerufen werden, bedarf es keiner Person mehr, die Zählerstände vor Ort abliest. Durch die digitale Abbildung ist das Abrufen monatlicher Verbräuche flexibel möglich und von überall aus zu jeder Zeit realisierbar. Zudem haben Messdienstleister zukünftig einen nicht ganz unerheblichen Mehrverdienst von bis zu 15 Euro pro abgelesene Wohneinheit. Mit Lösungen wie der von KUGU sind sie zukunftssicher aufgestellt und können ihren Kunden digitale und automatisierte Prozesse anbieten, so dass der Aufwand schließlich für alle Akteure überschaubar bleibt.


MIETER*INNEN erhalten durch monatliche Verbrauchserhebungen deutlich mehr Transparenz über ihr Heizverhalten. Auch der neue Aspekt der Vergleichswerte legt ihnen regelmäßig dar, ob Heizkosten im Vergleich zum vorherigen Monat eingespart werden konnten und ob sich ihr Heizverhalten generell auf einem durchschnittlichen Niveau im Vergleich zu dem ihrer Nachbarn bewegt. Das Bewusstsein der Verbraucher*innen über ihre CO-Emissionen wird massiv geschärft, was wiederum einen bedeutsamen Schritt in Richtung Klimawende darstellt. Eine Möglichkeit, wie Wohnungs- und Energieunternehmen Verbrauchsdaten einfach, automatisiert und visuell ansprechend zur Verfügung stellen, ist die KUGU Bewohner-App. Mehr Informationen zur App sind auch im Blogartikel „Mit der KUGU Bewohner-App alle relevanten Daten für Endnutzer*innen zur Verfügung stellen“ nachzulesen.


Sie benötigen weitere Informationen zu Messgeräten, Abrechnungssoftware oder dem KUGU-Portal? 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Christopher von Gumppenberg // Geschäftsführer // c.gumppenberg@kugu-home.com

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1010/12.html#top-12